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ASP: Nachtzieltechnik soll legalisiert werden

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Vor dem Hintergrund der drohenden ASP will das Bundesinnenministerium (BMI) durch eine Gesetzesänderung Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte legalisieren, um den Schwarzwildabschuss zu erleichtern. Das bestätigte Sören Schmidt, Pressesprecher des BMI, auf WuH-Anfrage.

Nachtzielvorsatzgeräte könnten schon bald legal erworben und auf der Jagd eingesetzt werden.
Foto: Dirk Waltmann

Derzeit sei im aktuellen Referentenentwurf zum „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz“ vorgesehen, für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis eine Ausnahme vom generellen waffenrechtlichen Verbot der Nutzung dieser Geräte zu schaffen. Dadurch sollen die waffenrechtlichen Hürden einer Zulassung dieser Technik abgebaut werden, so Schmidt. Ob Nachtsichttechnik tatsächlich jagdlich genutzt werden darf und welche Wildarten mit ihr bejagt werden dürfen, ergebe sich aus dem Bundes- bzw. jeweiligen Landesjagdgesetz der Bundesländer. Denn es sei zu beachten, dass durch die waffenrechtliche Legalisierung bestehende jagdrechtliche Verbote zur Nutzung bei der Jagdausübung unberührt bleiben. Weiterhin sei derzeit keine Begrenzung der Zahl der durch einen Jäger zu erwerbenden Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte vorgesehen. Die geplante Regelung zur Legalisierung werde zudem nicht befristet. aml


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