Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit der Landesregierung beschlossen, einen zeitlich befristeten, freiwilligen Verzicht auf die Bejagung von Rebhühnern zu vereinbaren.
Rebhühner werden bis zum Jahr 2020 nicht bejagt, sondern gezählt. (Foto: Shutterstock) |
Der mit der Zählung verbundene Aufwand wird den teilnehmenden Jagdbezirken mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro Jahr vergütet. Für Rückfragen und für den Abschluss einer entsprechenden Übereinkunft steht die LJV-Geschäftsstelle (Tel. 06727-89440, E-Mail: info@ljv-rlp.de) zur Verfügung.
red.