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Aufruf zum Rebhuhn-Monitoring

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Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit der Landesregierung beschlossen, einen zeitlich befristeten, freiwilligen Verzicht auf die Bejagung von Rebhühnern zu vereinbaren.

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Rebhühner werden bis zum Jahr 2020 nicht bejagt, sondern gezählt. (Foto: Shutterstock)
Der mit der Zählung verbundene Aufwand wird den ­teilnehmenden Jagdbezirken mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro pro Jahr vergütet. Für Rückfragen und für den Abschluss einer entsprechenden Übereinkunft steht die LJV-Geschäftsstelle (Tel. 06727-89440, E-Mail: info@ljv-rlp.de) zur Verfügung.
red.

 

 


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