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Baden-Württemberg: Änderungen am Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – Jagdverband protestiert

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Im Landtag von Baden-Württemberg hat am 7. Mai die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes stattgefunden.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg sieht die Vorverlegung der Schonzeit um zwei Wochen im April bei Rehwild kritisch.
Foto: Pixabay

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg, der zuvor in weiten Teilen Einverständnis mit den Neuregelungen signalisiert hatte, äußerte sich anlässlich dessen kritisch. Er monierte unter anderem, dass der besprochene Entwurf anders aussehe als jener, der in die Verbändeanhörung gegangen sei, und dass Kompromisse, die inzwischen erzielt worden seien, sich im Gesetzentwurf nicht vollständig wiederfänden. Das betrifft vor allem Wildschadensersatzregelungen. Aber auch die Vorverlegung der allgemeinen Schonzeit um zwei Wochen kritisiert der Verband jetzt unter dem Aspekt, dass sie wohl dazu diene, die Bejagung von Rehwild bereits ab Mitte April zu ermöglichen, um dem Waldumbau zu helfen. Minister Peter Hauk, CSU, widersprach dem im Landtag und hob hervor, eine Änderung der Jagdzeiten auf Schalenwild sei jetzt nicht Thema. Zugleich, so der Jagdverband weiter, würden aber mit der Vorverlegung die Jagdzeit der Haarraubwildarten sowie von Rabenkrähe und Elster eingeschränkt. Das würde viele andere Bemühungen, wie den Schutz des Niederwilds und die Bekämpfung von Neozoen, konterkarieren.

Ebenfalls ablehnend äußerte sich der Verband zur Änderung von §36 Abs. I, der in der Neufassung vorsieht, dass die Untere Jagdbehörde den Jagdausübungsberechtigten konkrete Vorschriften beim Abschuss machen kann, sowie dass diese einen entsprechenden Eingriff  durch Dritte zu dulden haben. „Das ist rechtlich bedenklich und kommt einer Entmündigung gleich“, so der Jagdverband. Der Gesetzentwurf wurde an den zuständigen Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

vk


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