ANZEIGE

Baden-Württemberg: Förderung von Schwarzwildjagden beginnt

1912

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert ab sofort Stöberhundeführer, anerkannte Nachsuchenführer und den Einsatz von Treibern und Hilfspersonen bei Bewegungsjagden auf Schwarzwild.

Ein Stöberhund im Einsatz wird mit 25 Euro gefördert.
Foto: Martin Otto

Das gab Minister Peter Hauk (CDU) am 27. November in einer Pressemitteilung bekannt. Allerdings müssen sich die Antragsteller zuvor beim Ministerium relativ umfangreich registrieren, zum Beispiel mit Revierdaten oder Daten zu jedem einzelnen Hund. Auch gibt es diverse Unter- und Obergrenzen zu beachten, und Fördersummen unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt. Ein Stöberhund im Einsatz wird beispielsweise mit 25 Euro gefördert, allerdings maximal vier Hunde pro Besitzer und Tag bei entsprechender Eignung und einer minimalen Einsatzdauer von 1,5 Stunden. Für die jeweiligen Jagden ist vorgeschrieben, dass keine Freigabebeschränkung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus angewendet werden darf. Die Förderung ist Teil des Zwölf-Punkte-Plans des Ministeriums zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest. Sie erfolgt auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur und der Wildbretvermarktung, genannt „Infrawild“. Diese befindet sich laut Ministerium gerade in der Schlussabstimmung. Details finden Sie hier. vk

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot