Die Änderungen am Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, die die grün-schwarze Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte, sind in den baden-württembergischen Landtag gegangen.
Gibt es eine Erweiterung der Schwarzwildbejagung im März im Wald? (Symbolbild)
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Das meldete der Landesjagdverband (LJV). Konkret dreht es sich um eine Erweiterung der Schwarzwildbejagung im März im Wald und um eine Verkleinerung der Mindestanforderungsfläche bei der Fütterungskonzeption fürs Rehwild von 2.500 auf 1.500 Hektar. Der LJV kritisiert, dass die Änderungen zu gering ausgefallen sind und eine grundlegendere Novelle des Gesetzes vonnöten gewesen wäre. vk