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Baden-Württemberg: Jagdausübung während Ausgangssperre – Jägervereinigungen sind am Zug

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Die nächtliche Jagdausübung ist derzeit in einigen Gebieten nur über die Jagdvereinigungen in Baden-Württemberg möglich. Hintergrund sind die Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr in Gebieten mit sehr hohen Infektionszahlen (> 200 Infizierte/100.000 Einwohner), die im Rahmen von Allgemeinverfügungen durch die Städte oder Landkreise erlassen wurden. Sie gehen über die allgemeine Regelungen auf Bundes- und Landesebene hinaus.

Gerade vor dem Hintergrund der ASP ist die Bejagung von Sauen in der Nacht erforderlich.
Foto: Shutterstock

Weder das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg noch der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV BW) können Ausnahmen von diesen Allgemeinverfügungen erwirken. Laut einer Pressemitteilung des LJV BW müssen die Jägervereinigungen nun diese Aufgabe in den betroffenen Gebieten übernehmen.

Der LJV BW vertritt die klare Meinung, dass die jagdlichen Betätigungen wie Schwarzwildbejagung oder die Betreuung von Wildunfällen möglich sein und daher von der Ausgangsperre befreit werden müssen. Zudem hatten die Bundesministerien schon während des ersten Lockdowns die Jagd als systemrelevant eingestuft.

Laut LJV BW ist bisher Mannheim mit gutem Beispiel voran gegangen und hat in seinem Sinne positiv reagiert: „Die Ausübung der Jagd ist auch im Zeitraum der Ausgangsbeschränkung zugelassen, da es sich um die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit handelt. Insbesondere muss in Fällen, in denen der Jäger über kranke, verletzte oder sonstige Tiere in Not informiert wird, diese Gefahr abwenden können. Die Schwarzwildjagd ist zur Tierseuchenprävention (Afrikanische Schweinepest) weiterhin erforderlich“, heißt es in der Pressemitteilung.

aml


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