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Bayern: BJV verhindert Duldung überjagender Hunde

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Der Bayerische Jagdverband (BJV) feierte es als „riesigen Erfolg“, dass er die Duldung überjagender Hunde bei der jüngsten Bundesjagdgesetz-Novelle verhindert habe. Zudem feiert noch der BJV, dass eine Entschädigung für Jagdpächter im Seuchenfall durchgesetzt habe.

Überjagende Hunde sind bei Drückjagden in Bayern nicht geduldet.
Foto: Michael Stadfeld

Brandenburg und Niedersachsen hatten die Duldungspflicht in einem Ergänzungsantrag zur Jagdgesetzreform gefordert. Dass der BJV damit Erfolg hatte, warfen ihm jetzt in einer Pressemitteilung die Verbände Bund Naturschutz in Bayern (BN), Ökologischer Jagdverein, Landesverband Bayern (ÖJV), und Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Bayern (ANW) vor. Sie bezeichneten es als „schallende Ohrfeige für Waldbesitzer und Landwirte“, dass das Überjagen von Hunden weiterhin kriminalisiert würde. Ihrem Wunsch nach müsse es nicht nur auf Sauen erlaubt sein, sondern auch auf „anderes Schalenwild, wie Reh, Gams und Hirsch, das effektiv reguliert werden muss, damit der wegen des Klimawandels notwendige Waldumbau gelingen kann“. vk

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