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Bayern: Erste Abschussgatter für Rotwild im Oberallgäu

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Im Oberallgäu werden zwei Fanggatter zum Abschuss von Rotwild gebaut. Wie das Landratsamt in Sonthofen bestätigte, hat es im Stillach- und im Rappenalptal solche Gatter genehmigt, die mit Wintereinbruch in Betrieb gehen sollen.

Hintergrund sei die TBC-Problematik, so Sprecher Andreas Kaenders. Die diagnostische Tötung in den Gattern werde nach dem Tierseuchengesetz angeordnet. Der Abschussplan im betroffenen Hegering ist um 62 erhöht worden, die Erfüllung lag Anfang September bei gut 20 Prozent. Der Gatterabschuss diene „nicht zur jagdlichen Bestandsregulierung“, teilte Kaenders mit, führte aber zugleich Erfahrungen aus dem Tiroler Lechtal an, „dass eine schnelle und starke Verminderung des Rotwildbestandes auch die Durchseuchung im Restbestand absenkt.“ Außerdem stellte er die Fanggatter als Gegenmittel zur Beunruhigung der Bestände durch langjährigen Jagddruck dar.
 
Ein örtlicher Jagdleiter und Gemeinderat hat Sachbeschwerde gegen den Bau der Gatter aus naturschutzrechtlicher Sicht sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Oberallgäuer Landrat Gebhard Kaiser erstattet. Die Regierung von Schwaben teilte ihm allerdings mit, dass sowohl die naturschutzrechtliche wie auch die baurechtlichen Prüfungspflicht durch das Tierseuchenrecht ausgehebelt werden.
vk


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