Alle drei Jahre wird in Bayern ein Forstliches Gutachten durchgeführt, das als Grundlage für Höhe der Abschusspläne in den jeweiligen Hegegemeinschaften dient. In diesem Jahr wollte die Forstverwaltung ihre Gutachten weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstellen: nur noch jeweils ein Grundeigentümer und ein Revierpächter hätten den Förster bei seiner Aufnahme begleiten dürfen.
Beim bayerischen Forstlichen Gutachten durften in den vergangenen Jahren immer mehrere Personen vor Ort dabei sein.
Foto: Peter Schmitt
Kritische Fragen über das Tun und die Aufnahmepraxis wären so auf ein Minimum reduziert worden, denn viele Revierinhaber holten sich gerne Sachverständige zur Aufnahme dazu, um eine Diskussion auf fachlicher Augenhöhe führen zu können. Nach Intervention verschiedener Revierpächter und des Bayerischen Jagdverbandes ruderten die Forstverwaltung wieder zurück: Der Jäger kann sich von einem Sachverständigen vertreten lassen. Außerdem können Revierpächter und Begehungsscheininhaber anschließend nacheinander die Flächen mit dem Förster begehen, sollte es zum Aufnahmezeitpunkt immer noch eine Beschränkung der Kontaktpersonen aus zwei Haushalten geben.
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