Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen illegaler Luchstötung ohne Ergebnis abgeschlossen. Das teilte sie in einer Pressemitteilung am 26. Februar mit.
Die Umstände von zwei illegalen Luchstötungen bleiben zunächst im Dunkeln.
Foto: Helmut Pieper
Auslöser für die Ermittlungen war der Fund von vier verluderten Vordergliedmaßen von Luchsen im Mai 2015 im Lamer Winkel gewesen. Hinweise führten zu einem 53-jährigen Jäger aus dem Landkreis Cham, dem die Tötung der beiden Großkatzen aber nicht nachgewiesen werden konnte. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings wurden bei dem Verdächtigen Branten und Gehöre eines anderen Pinselohrs gefunden sowie ein Nachtsichtvorsatzgerät und ein Wurfstern.
Die Staatsanwaltschaft hat dem Mann daher in einem weiteren Verfahren zwei Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Zudem wurde in einem Waldgebiet eine Lebendfalle sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht den hinreichenden Verdacht, dass der Beschuldigte mithilfe der Falle Luchsen nachstellte und „jedenfalls im Zeitraum zwischen Juni 2014 und September 2016 einen Luchs fing, welchen er anschließend mit einer Kurzwaffe tötete“. Daher hat sie auch den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz erhoben. Das Amtsgericht Cham hat jetzt über die Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. vk