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Bayern: Nachsuchen neu geregelt

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Neue Verantwortlichkeit zur Anerkennung von Gespannen.

Nachsuchenführer haben sich bis zum 19. Januar bei der Bezirksregierung zu melden. (Bild: Archiv – M. Stadtfeld)

Die Anerkennung von Nachsuchengespannen in Bayern wurde zum Jahresende 2023 neu geregelt und liegt jetzt in staatlicher Hand. Deshalb müssen sich alle interessierten Hundeführer bis zum 19. Januar 2024 bei ihrer jeweiligen Bezirksregierung neu um ihre behördliche Anerkennung bewerben. Nur behördlich anerkannte Nachsuchengespanne dürfen Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Die Regierungen prüfen sowohl die Eignung als auch den regionalen Bedarf und vergeben danach die Anerkennung für jeweils eine Frist von drei Jahren. Anerkannten Nachsuchengespannen steht eine Förderung von 25 € pro Monat aus der Jagdabgabe zu.

Bislang wurden Nachsuchengespanne über die Kreisgruppen des BJV requiriert und verbandsintern verwaltet. Künftig können auch der Jagdkynologische Arbeitskreis Bayern (JKA), landesweit tätige Jagdgebrauchshundevereine oder -zuchtvereine sowie Kreisvereine des Bayerischen Bauernverbands, forstlicher Zusammenschlüsse und der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer eine Empfehlung aussprechen. Ein solches Empfehlungsschreiben muss der Bewerbung des Hundeführers beiliegen. Die Prüfungsnachweise für die meisten Jagdhunderassen wurden klar an die Verbandschweiß-  bzw. die Verbandsfährtenschuhprüfungsordnungen des Jagdgebrauchshundverbands (JGHV) gebunden. Ausnahmen sind Hannoverscher sowie Gebirgsschweißhund und Alpenländische Dachsbracke, für die die Vor- und Hauptprüfungen ihrer Verbände als Kriterien gelten. Frank Wagner, Präsident des Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayern (JKA), zeigte sich mit der neuen Regelung hoch zufrieden. „Sie spiegelt unseren Anspruch wider, dass uns für die Nachsuche auf krankes Wild des Beste gerade gut genug sein muss“, sagte er gegenüber Wild und Hund.

Die neue gesetzliche Grundlage für die Regelung in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) ist ab 29. Dezember 2023 abrufbar unter:  https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl

vk

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