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Bayern: Schonzeitaufhebung geht in die nächste Runde

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Am 22. Februar hat die Regierung von Oberbayern für die nächsten fünf Jahre wieder eine sogenannte Schonzeitaufhebungsverordnung erlassen. Sie erlaubt den Abschuss der meisten Stücke von Schalenwildarten – ausgenommen sind beispielsweise Hirsche der Klassen I und II – auch im Hochwinter, teilweise sogar ganzjährig, auf 91 Flächen im Berggebiet.

Die oberbayerische Regierung will die Schonzeiten unter anderem des Rotwilds für die nächsten fünf Jahre aufheben.
Foto: Michael Stadtfeld

Ob dies dem Bergwald nutzt und was diese Maßnahme in den Wildpopulationen bewirkt, ist allerdings ungeklärt. Seit Jahren fordert der Bayerische Jagdverband (BJV) eine Evaluierung – ohne Erfolg. Neu ist immerhin, dass die Regierung nach eigenen Angaben künftig jährlich nach Ende der Schonzeitaufhebung Ortstermine anbieten wird, um Interessierte zu informieren. Dies geht auf eine Initiative des Stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zurück. Er teilte gegenüber WuH mit, dass eine jährliche Überprüfung, Begehung, Korrekturmöglichkeiten und die Besprechung der Wintereinstände der Gams eingeführt worden seien. Der Chef des Unternehmens Bayerische Staatsforsten Martin Neumeyer bedankte sich in einer Pressemitteilung bei der Regierung von Oberbayern und Verbänden wie dem Bund Naturschutz für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung. vk

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