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Bayern: Volksbegehren-Gesetz-Entwurf angenommen

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Die schwarz-orange Staatsregierung hat am 3. April den Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenvielfalt angenommen. Das berichteten die Initiatoren sowie verschiedene Medien. Ministerpräsident Dr. Markus Söder kündigte dabei an, in einem Gesetz zur Ausführung detailliertere und weiterführende Regelungen für Landwirtschaft und Artenschutz zu treffen.

Der Gesentzesentwurf des „Volksbegehrens Artenvielfalt“ soll unter anderem die Lebensräume des Niederwilds verbessern.
Foto: Jan Stoll

Daran arbeiten gerade die Gruppen des Runden Tischs. Hintergrund für Söders Entscheidung ist wohl unter anderem die anstehende Europawahl.
Überraschend für die Volksbegehren-Befürworter war das Einlenken des Bayerischen Bauernverbands in einigen Punkten. Die Aspekte, denen die Landwirtschaft nicht zustimmen kann, sollen im Rahmen des Ausführungsgesetzes präzisiert werden, zum Beispiel das Datum, ab wann Wiesen nicht mehr gewalzt werden dürfen, die Mähzeitpunkte und die Ausweisung von Streuobstwiesen als Biotope. Laut Bayerischem Bauernverband kündigte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hierfür bereits Ausgleichsmittel an, ebenso wie neue Fördermittel für Wald- und Wegrandstreifen und „grüne Oasen“ in Ackerbaugebieten. Aus der Landtags-CSU wurde betont, dass der neue Haushalt über 1,5 Milliarden Euro für den Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorsieht. Die Ausstattung des Kulturlandschaftsprogramms KULAP für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen wird erneut um zehn Millionen Euro erhöht und liegt dann bei über 290 Millionen Euro. vk

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