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Bayern: Wilderei-Ermittlungen in Niederbayern erneut eingestellt

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Die Ermittlungen gegen einen Jäger in Niederbayern wegen des Abschusses einer hochbeschlagenen Ricke im Mai 2019 sind von der Staatsanwaltschaft Landshut zum zweiten Mal eingestellt worden. Das geht aus einem Schreiben vom 4. Juli hervor, das WILD UND HUND vorliegt.

Da die Ricke noch nicht führend, sondern beschlagen war, handelt es sich bei der Erlegung lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Foto: Renate Weber/vk

Erst im Mai war das Verfahren wegen möglicher Wilderei, Schonzeit- und Tierschutzvergehen nach Beschwerden der Anzeigenführer gegen eine erste Einstellung wiederaufgenommen worden (WuH berichtete). Nun haben die Ermittlungen ergeben, dass der Verlauf der Reviergrenze an der Abschussstelle nicht nur den beteiligten Pächtern und Jägern, sondern sogar der zuständigen Katasterbehörde, dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfarrkirchen, nicht einwandfrei klar ist. Für die betreffenden Flurstücke liege „kein einwandfreier Katasternachweis vor“, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Aus strafrechtlicher Sicht kann damit keine vorsätzliche Wilderei angenommen werden. Da die bejagte Ricke noch kein führendes Elterntier war, stellt ihr Fehlabschuss lediglich ein Schonzeitvergehen, also eine Ordnungswidrigkeit dar. In Bezug auf die Kitze greife das Tierschutzgesetz noch nicht, da diese noch nicht gesetzt waren, so die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren geht jetzt an die zuständige Verwaltungsbehörde, das Landratsamt, über.

vk

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