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BayVGH kippt Schonzeitverordnung

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Auf Antrag auf einstweilige Anordnung des Bayerischen Jagdverbandes hat der 19. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Schonzeitverordnung für Sanierungsgebiete der Regierung von Oberbayern vorerst gekippt.

(Symbolbild: rupbilder /AdobeStock)

Wie der Bayerische Jagdverband (BJV) heute auf seiner Homepage mitteilt, ist damit die Bejagung von Gams, Rot- und Rehwild außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten ab sofort nicht mehr möglich.

“Wir haben diesen Antrag gestellt und waren mit unserer Argumentation erfolgreich. Die Verordnung ist, abgesehen von Geltungsdauer und -bereich, identisch mit der Vorgängerverordnung, die vom Bundesverwaltungsgericht im November 2024 für unwirksam erklärt wurde. Bürgerinnen und Bürger müssen sich an Gerichtsurteile halten, für den Staat selbst gilt das genauso,” so BJV-Präsident Ernst Weidenbusch. Wer jetzt noch außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten schießt, handle rechtswidrig.

Bereits im November 2024 konnte der Verein Wildes Bayern in dieser Sache einen juristischen Erfolg verbuchen, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Schonzeitaufhebungsverordnung der Regierung von Oberbayern nach einem Marathon durch die Gerichtsinstanzen für nicht gesetzeskonform erklärte.

fh

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