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Schalldämpfer: Bedürfnis bleibt umstritten

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Die Genehmigung von Schalldämpfern für Jäger bleibt bundesweit uneinheitlich. Bereits in zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einem Waidmann das begründete Bedürfnis abgesprochen.

Nicht in jedem Bundesland sind Schalldämpfer erlaubt.
Foto: Jens Krüger

Weil keine besonderen Umstände wie etwa Hörschäden vorlägen, seien die allgemeinen Vorgaben des Waffengesetzes anzuwenden, auch wenn einzelne Bundesländer inzwischen anders verfahren. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Es ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (OVG 11 B 11.16)/red.

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