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Befreiung von Trichinenprobengebühr

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Der Landesjagdverband Brandenburg (LJV) fordert bei Frischlingen bis 20 Kilogramm einen landesweiten Verzicht auf die Trichinenprobengebühr.

Durch die jüngsten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen steige das Risiko, die Seuche nach Brandenburg einzuschleppen. Vorsorglich soll mehr Schwarzwild erlegt werden, speziell Frischlinge. Der Geschäftsführer des LJV, Matthias Schannwell, empfiehlt allen Jägern einen Antrag auf Gebührenbefreiung bei den Landkreisen einzureichen, die einen solchen noch nicht beschlossen haben. Zusammen mit einer Trichinenprobe abgegeben, erhöhe dies den Druck auf die Behörden, dem Antrag stattzugeben.
 
Als Vorbild für den Gebührenerlass stehen die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Dahme-Spreewald. Ohne die Kosten der Trichinenprobe würde  sich die Erlegung eines kleinen Frischlings lohnen und der Erlös wäre nicht beeinträchtigt. Ein Musterantrag  für die Gebührenbefreiung steht auf der Homepage des LJV zur Verfügung.  fa


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