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Begehungsschein-Vergabe in Bauler war Betrug

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Geschäftsmodell Begehungsschein: Wegen gewerbsmäßigen Betruges „in elf tatmehrheitlich zueinander stehenden Fällen“ ist der ehemalige Pächter eines im rheinland-pfälzischen Bauler (Kreis Ahrweiler) gelegenen Reviers verurteilt worden.

(Symbolbild: istockphoto.com)

Der heute 30jährige hatte reihenweise Begehungsscheine vergeben und so die Jagd quasi zu seinem Geschäftsmodell entwickelt (siehe WuH 13/2022, S. 60-63). Im Verfahren vor dem Amtsgericht Bitburg (Aktenzeichen 3 Ls 8041 Js 5208/23) kam nach Angaben von Gerichtspräsidentin Claudia Stadler zu einer nach der Strafprozessordnung möglichen Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Der danach geständige Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Angesichts der finanziellen Lage des Angeklagten, der nach Angaben von Prozessbeobachtern einen Antrag auf Privatinsolvenz ankündigte, ordnete das Gericht zudem für einen Betrag von 28.400 Euro die Einziehung von Wertgegenständen an. Die strafrechtliche Seite dürfte damit abgeschlossen sein.

Allerdings haben die Geschädigten, deren Zahl im Laufe der WuH-Recherche damals auf annähernd 20 Personen angewachsen war, kaum Aussicht auf Schadensersatz. Das ist die Einschätzung von Ralph Müller-Schallenberg. Der ehemalige DJV-Vizepräsident hat als Rechtsanwalt 5 Betroffene vertreten. Besonders wichtig ist ihm auch, dass der Angeklagte nach dem Urteil jagdrechtlich als unzuverlässig gilt und deshalb für mindestens 10 Jahre keine Waffenbesitzkarte und keinen Jagdschein mehr erhalten kann.

chb


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