06.07.2015
Das Maß an Biberschäden ist voll, war einhellige Meinung eines breiten Bündnisses aus Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie von Grundeigentümern bei einer Demonstration vor dem Potsdamer Landtag (Brandenburg) am 6. Juli 2015.
Minister Vogelsänger mit Megaphon stellt sich den Teilnehmern der Demonstration (Foto: LJVB) |
Am selben Tag fand auf Antrag der CDU-Fraktion eine Anhörung im Landwirtschaftsausschuss zur Frage einer zeitgemäßen Anpassung des Schutzstatus des Bibers nach FFH-Richtlinie statt. Der zuständige Minister Vogelsänger hatte zwar kürzlich eine Verordnung in Kraft gesetzt, die unter bestimmten Voraussetzungen Fang und Tötung von Bibern sowie Zerstörung von Biberburgen- und Dämmen regelt, dies sei jedoch nur als erster Schritt zu bewerten. Der Biber habe sich inzwischen so vermehrt, dass die durch ihn verursachten Schäden an Vegetation und Dämmen nicht mehr tolerierbar seien. Da ein günstiger Erhaltungszustand nun erreicht sei, solle sich die Landesregierung über den Bundesrat für eine Lockerung des Schutzstatus des Bibers stark machen. Landnutzer und Landeigentümer aus dem Oderbruch, wo die Probleme besonders gravierend sind, machten sich lautstark bemerkbar. In Anwesenheit von Stefan Leiner, Leiter der Naturschutzabteilung der Europäischen Kommission, sagte Minister Vogelsänger zu, sich stärker für die Belange der Bevölkerung in den betroffenen Regionen einzusetzen.
Nach der Ausschusssitzung wurde ein Schreiben von Minister Vogelsänger an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bekannt, in dem er sich für eine „kontrollierte Jagd“ auf den Biber ausspricht. Im selben Schreiben problematisiert er die besondere Situation des Oderbruchs, das der Biber flächendeckend als Lebensraum erobert hat. „Ich bitte die Bundesregierung daher, bei nächster Gelegenheit die Aufnahme des Bibers in den Anhang V der FFH-Richtlinie bei der Europäischen Kommission zu prüfen“, so Vogelsänger.
hdp