Mit wachsender Luchspopulation gibt es entsprechend mehr gerissene Rehe. Aus diesem Grund hat der Bayerische Jagdverband (BJV) 35 neue BJV-Luchsberater ausgebildet. (Foto: Silvio Heidler)
Monitoring, Luchsberaterausbildung und Aufzucht verwaister Jungluchse: Bayerische Jäger setzen sich für den Luchs ein.
In einer aktuellen Pressemitteilung meldet der BJV, dass die Luchspopulation in Bayern in den letzten Jahren zugenommen habe. Dabei könne die Populationsgröße naturgemäß innerhalb eines Jahres stark schwanken, interessant seien daher die mittel-und langfristigen demographischen Änderungen. Diese seien nicht leicht zu entdecken, was ein regelmäßiges Monitoring unerlässlich mache.
Dieses Monitoring, so der BJV in seiner Meldung, sei verpflichtend für Tierarten der FFH-Richtlinien, denen der Luchs unterliegt. Bisher sei dieses Luchsmonitoring durch Sybille Wölfl im Auftrag des LfU (Landesamt für Umwelt) betrieben worden, diese Zusammenarbeit sei jedoch im September 2020 seitens LfU nicht mehr verlängert worden. In Zukunft solle, so in der Pressemeldung zu lesen, das Monitoring im Auftrag des LfU über die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf laufen.
Eine weitere Zusammenarbeit der Jägerschaft mit dem LfU sei aber aufgrund von Vorfällen in der Vergangenheit nicht realistisch. „Aufgrund zweifelhafter Gutachten, die wohl das Ziel hatten, illegale Luchstötungen seitens der Jägerschaft zu behaupten, verloren zudem viele Jäger ihr Vertrauen in die Umweltbehörde“, so der BJV.
Weiter berichtet der BJV über den Einsatz der bayerischen Jäger für die heimische Luchspopulation. So sollen Jäger aus dem Bayerischen Wald kürzlich einen Antrag zum Luchs gestellt haben, dass verwaiste Jungluchse in Zukunft artgerecht in einer Wildtierstation aufgezogen werden können.
Um der bayerischen Jägerschaft bezüglich der stärkeren Präsenz des Luchses Unterstützung zu bieten, habe der BJV 35 neue BJV-Luchsberater ausgebildet. Diese sollen potentielle Luchsrisse überprüfen und für den Revierinhaber eine Meldeprämie über den BJV beantragen können. Voraussetzung dafür sei, die Mitgliedschaft des Revierinhabers beim BJV bzw. im Falle eines gemeinschaftlichen Jagdreviers eine Mitgliedschaft von mind. 50% der beteiligten Pächter.
Hier gelangen Sie zur kompletten Pressemeldung des BJV.
PM/BJV