ANZEIGE

BJV: Wolfsmanagement gehört in Jägerhände

1449

Der Wolf gehört ins Jagdrecht, fürs Wolfsmonitoring zuständig muss der Bayerische Jagdverband sein – der hierfür Mittel vom Freistaat Bayern erwartet.

(Symbolbild: CEVmemories /AdobeStock)

Das sind die Kernforderungen, die das Präsidium des Bayerischen Jagdverbands in seinem Positionspapier Große Beutegreifer zusammenfasst. Vorgestellt wurde es beim Landesjägertag 2024 in Weiden.

Auch sollen künftig mögliche oder erfolgte Risse von Schalenwild bei der Abschussplanung berücksichtigt werden, sobald durch das Monitoring des BJV residente Wölfe oder Luchse etwa in Hegegemeinschaften nachgewiesen sind. Zudem setzt sich der BJV intensiv für die Fortbildung von Jägern und Revierinhabern ein, die in ihren Revieren Wölfe haben, um hier spezifisches Fachwissen zu vermitteln.

„Unsere Jägerinnen und Jäger sind die Experten für unser Wild. Daher gehört das Wolfsmonitoring und das Wolfsmanagement in Jägerhand. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist hier definitiv geboten“, so BJV-Präsident Ernst Weidenbusch.

PM BJV/fh


ANZEIGE
Aboangebot