Am 16. Februar 2023 ist das vor zwei Jahren beschlossene Verbot der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten in Kraft getreten.
Seit dem 16. Februar 2023 ist Bleischrot über Feuchtgebieten verboten. (Foto: darekb22 / AdobeStock)
Kritisiert wurde an der Neuregelung unter anderem eine fehlende Praxistauglichkeit und zahlreiche rechtliche Unsicherheiten. Vor allem die Definition eines „Feuchtgebiets“ gestaltet sich schwierig.
Hier ist man in Bayern einer Klarstellung der Bleifrei-Regelung in Feuchtgebieten nach Angaben des Bayerischen Jagdverbandes nun einen großen Schritt nähergekommen. So habe der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber den „Feuchtgebiete-Begriff“ nach der EU-Verordnung zur Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition konkretisiert. Die Definition bleibe auf „funktional wirksame Feuchtlebensräume“ beschränkt. Damit erfasse die Verordnung in Bayern natürliche und künstliche Fließ- und Stillgewässer und regelmäßig überflutete Auenbereiche und Talräume, sowie jeweils einen Pufferstreifen von 100 Metern. Damit herrsche für die bayerischen Jäger Klarheit, was künftig für sie gelte.
Das Bleiverbot gilt in der gesamten EU und kann von den Mitgliedsstaaten als Straftat oder Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
fh