Wegen eines deutlichen Bestandsrückgangs wurde ein mehrjähriges Felchenfangverbot für die Berufs- und Angelfischerei am Bodensee beschlossen.
Ein mehrjähriges Fangverbot von Felchen am Bodensee wäre möglicherweise durch eine Bejagung vermeidbar gewesen (Foto: Peter Allgaier /AdobeStock)
Als Ursachen für den besorgniserregenden Rückgang wurden von der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) die Ausbreitung der invasiven gebietsfremden Arten Stichling und Quagga Muschel sowie die Auswirkungen des Klimawandels identifiziert. „Insgesamt leidet der Fischbestand auch unter der zunehmenden Kormoranpopulation“, heißt es in einer Mitteilung.
Was tun? Mit einem Massnahmepaket möchte das IBKF der herausfordernden Situation entgegentreten. Genannt werden die fischereiliche Schonung der Felchen durch Berufs- und Angelfischerei für drei Jahre (ab 1. Januar 2024), Anpassungen im Felchenbesatz (dem Aussetzen von jungen Felchen aus Brutanstalten) und der Überprüfung von Nutzungs- und Eindämmungsmöglichkeiten der invasiven gebietsfremden Stichlinge. Zudem werde von der IBKF bekräftigt, dass zusätzlich ein internationales Kormoranmanagement am Bodensee zur Schonung der Fischbestände notwendig sei.
Für die Berufsfischer wäre ein solch drastisches Maßnahmepaket vermeidbar gewesen und hätte mit härteren Schritten unter anderem gegen Kormorane verhindert werden können. “Das Felchenfangverbot ist der kleinste Faktor zur Schonung des Fischbestandes im See”, wird der Vorsitzende des Verbands der Badischen Berufsfischer, in einer Agenturmeldung zitiert. Jeden Tag hole der explodierende Kormoranbestand am See Tonnen von Fisch aus dem See.
Auch der fischereipolitische Fraktionssprecher der AfD, Bernhard Eisenhut MdL, hat den Kormoran als Hauptverantwortlichen für das Dilemma identifiziert. „Leidtragende sind einerseits die Fischer und andererseits die Tourismusindustrie, denen eine Spezialität für die Vermarktung verlorengeht. Stattdessen hätte die Aufmerksamkeit, wie die Fischer richtig fordern, dem Kormoranbestand gelten müssen: ‚Prädatoren wie Kormoran oder Fischotter sollen unter das Jagdgesetz gestellt werden‘, hieß es in unserem Programm, das wir im März mit dem Antrag „Kormoran bejagen“ (Drs. 17 / 4503) auch umgesetzt haben. Dafür werden wir uns auch weiter einsetzen.“
fh