Insgesamt stehen rund 350.000 Euro an Finanzmitteln zur Verfügung. Wer sich zumindest einen Teil davon sichern möchte, hat dafür noch bis zum 31. März 2024 Zeit.
Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe: Anträge sind bis spätestens 31. März einzureichen (Symbolbild: eliosdnepr /AdobeStock)
Denn dann endet die Antragsfrist für die Förderung aus der Jagdabgabe in Brandenburg. Darauf weist das Umweltministerium des Landes hin. Gefördert würden Maßnahmen der jagdlichen Aus- und Fortbildung, der Biotopgestaltung und -pflege, des Artenschutzes, der Öffentlichkeitsarbeit sowie das Jagdhunde- und Schießwesen sowie Projekte der Wildtierforschung. Die Pflege des jagdlichen Brauchtums, wie beispielsweise das Jagdhornblasen, könne ebenfalls aus Mitteln der Jagdabgabe unterstützt werden. Alle Maßnahmen, die der Verfolgung und Realisierung gewerblicher Zwecke dienen, seien hingegen von der Gewährung einer Zuwendung ausgeschlossen. Die Zuwendungen gibt es in Form eines Zuschusses im Wege der Anteilfinanzierung. Je nach Fördergegenstand könne der Zuschuss zwischen 50 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen.
fh