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Brandenburg: Privatfirma soll Problemwölfe fangen und entnehmen

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Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine Privatfirma damit beauftragt, Problemwölfe zu fangen und zu entnehmen. Das bestätigte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) auf WuH-Anfrage.

Problemwölfe sollen jetzt von einer Privatfirma in Brandenburg entnommen werden.
Foto: Shutterstock

In dessen Stellungnahme heißt es, dass laut Brandenburgischer Wolfsverordnung nur geeignete Personen zum Fang und zur Entnahme von Wölfen berechtigt seien. Zunächst sei der räumlich zuständige Jagdausübungsberechtigte beispielsweise zur Entnahme eines Problemwolfes zu beauftragen. Sei dieser verhindert oder lehne er die durchzuführende Maßnahme ab, könne das LfU einen Dritten mit der Durchführung beauftragen. Durch diese Regelung in der Verordnung könne die Behörde handlungsfähig bleiben, schrieb das MLUL. Aufgrund der voraussichtlich zu erwartenden Kritik an der beauftragten Person und des Schutzes ihrer Persönlichkeit, will das MLUL den Namen der Privatfirma und der Jäger nicht preisgeben. aml

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