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Brandenburg: Verbände legen Vorschlag für Jagdgesetz vor

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Die Verbände des ländlichen Raums haben heute einen umfassenden Vorschlag für die Novelle des brandenburgischen Jagdgesetzes vorgelegt. Das geht aus einer Presseinformation des Forums Natur Brandenburg e. V. hervor.

Das Anlegen von Schussschneisen soll in der Gesetztes-Novelle geregelt werden.
Foto: Michael Breuer

Hintergrund ist die Festlegung im Koalitionsvertrag der Landesregierung, dass das Gesetz umfassend überarbeitet werden soll. Schwerpunkt der Vorschläge drehten sich insbesondere, um die Betroffenheit der Grundeigentümer und Landnutzer. Hierzu sagte Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur: „Mit der neuen Möglichkeit der Bildung von Jagdbezirken durch Forstbetriebsgemeinschaften, der Neuregelung der Abschussplanung inklusive einem landesweiten System zur Aufnahme des Wildeinflusses auf die Vegetation und den Möglichkeiten einer Wildschadensgeneralklausel stehen gute Vorschläge im Raum, die das Jagdrecht als Bestandteil des Eigentumsrechts stärken“.

Darüber hinaus seien in den Katalog der Vorschläge wichtige Detailfragen, wie beispielsweise der Einsatz von Jagdhunden, die Schaffung der Institution eines Stadtjägers und die Frage der Entbürokratisierung bei der Abschussplanung, mit eingeflossen.
„Jagdlicher Erfolg ist vom Dialog verschiedener Partner abhängig, weshalb die Landnutzer bei der Vermeidung von Wildschäden mitwirken müssen“, so auch Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Erstmalig solle daher auch Mitwirkung an der Wildschadensvermeidung, die Duldung von jagdlichen Ansitzeinrichtungen und die Anlage von Schussschneisen im Gesetz geregelt werden. Dabei gelte es sich im Rahmen der Wildschadensfrage auch völlig neuen Herausforderung zu stellen, so unter anderem bezüglich neu oder verstärkt auftretender Wildarten wie dem Elch, für die zukünftig ein Schadensausgleich aus der Staatskasse vorgesehen werden müsse, heißt es in der Presseinformation von Forum Natur Brandenburg.

aml/PM

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