Die oberste Jagdbehörde verlängert die Jagdzeit auf Schalenwild in den Sperrzonen I und II zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um zwei Wochen bis zum 31. Januar.
Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist. (Foto: travelguide /AdobeStock)
Die oberste Jagdbehörde hat mit Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2022, letzte Woche erschienen im Amtsblatt für Brandenburg, die regulär am 15. Januar endende Jagdzeit auf Schalenwild in den Sperrzonen I und II in den von der ASP betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Die Jagdzeitverlängerung gelte in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Prignitz sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus. Mit Ausnahme des Rehwildes, das in Brandenburg ohne behördlichen Abschussplan bejagt werde, dürfen Rot-, Dam- und Muffelwild nur im Rahmen des bestehenden Abschussplanes erlegt werden.
Der obersten Jagdbehörde müssen die Jagden im Nachgang bis spätestens 15. Februar 2023 unter Angabe der in den Jagdbezirken erzielten Schalenwildstrecke formlos per E-Mail mitgeteilt werden an: oberste.jagdbehoerde@mluk.brandenburg.de
PM/fh