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BUND spricht Jägern Grundrechte ab

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Der Landesverband Schleswig-Holstein des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht Gutachtern mit Jagdschein die Grundrechte ab.

Hintergrund ist ein am 19. Februar veröffentlichtes 15-Punkte-Papier zur Jagd. Darin fordert der BUND unter anderem, alle Arten in das Naturschutzrecht aufzunehmen, Naturschutz und Jagd in einem einheitlichen Landesgesetz zu regeln und die Funktionen der Jagdbehörden auf die Naturschutzbehörden zu übertragen. Die Jagd soll in allen Schutz- und FFH-Gebieten und in einem Umkreis von einem Kilometer um diese prinzipiell verboten und nur ausnahmsweise zulässig sein. Ob die Jagdausübung in diesen Gebieten erlaubt sein soll, dürfen nach BUND-Forderung nur „unabhängige Sachverständige, die selbst nicht Jäger sind“ ermitteln.
 
Laut Jägerschaftspräsident Klaus-Hinnerk Baasch widerspricht dies der verfassungsmäßig garantierten freien Berufswahl. Grundsätzlich ist der BUND gegen die Jagd und sieht den „Vorrang natürlicher Prozesse vor jagdlichen Eingriffen“, wie es in Punkt 1 des 15-Punkte-Papieres heißt.
mh

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