Der Deutsche Bundesrat hat am 8. Juni der Änderung der Bundeswildschutzverordnung zugestimmt und damit auch die Aufnahme des Sperbers in diese ermöglicht. Hierfür hatten sich die drei Verbände Deutscher Falkenorden (DFO), Orden Deutscher Falkoniere (ODF) und der Verband Deutscher Falkner (VDF) eingesetzt.
Falkner dürfen ab sofort Sperber abtragen.
Foto: Frank Eckler
Inhaber eines gültigen Falknerjagdscheins dürfen somit legal einen Sperber abtragen. Insbesondere in der ehemaligen DDR wurde er neben dem Habicht für die Beizjagd eingesetzt. Laut VDF sei die Aufnahme des Sperbers ein bemerkenswerter Meilenstein zur Erhaltung der Vielschichtigkeit des immateriellen Kulturerbes Falknerei. aml