Die CDU Baden-Württemberg hat bei ihrem 72. Landesparteitag am 21./22. September in Rust den Beschluss gefasst, dass der Wolf ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz überführt werden soll. Außerdem sollen neben den bereits praktizierten Wolfszonen auch Siedlungs- und Weideschutzgebiete ausgewiesen werden können, in denen der Grauhund ohne die sonstigen hohen Anforderungen rechtssicher entnommen werden kann.
Der Wolf soll ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz überführt werden.
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Der Beschluss bezeichnet Jägerinnen und Jäger als die „natürlichen Partner“ im Wolfsmonitoring, da sie die Gegebenheiten ihrer Reviere am besten kennen und durch die fachgerechte Ausübung des Waidwerks zum Erhalt eines gesunden Ökosystems beitragen. Er stellt weiter die Leitlinie auf, die digitale Ortung von Wölfen zu erforschen und voranzutreiben und fordert von der Bundesregierung, sich für eine Herabstufung des europäischen Schutzstatus vom FFH-Anhang IV auf V einzusetzen. vk