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Corona-Notbremse: Jagd während Ausgangssperre möglich

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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat auf Anfrage des DJV klargestellt, dass die Jagd während der Ausgangssperre weiterhin gestattet ist, sofern sie der Tierseuchenprävention dient, also z.B. der Reduktion von Schwarzwildbeständen, um ASP-Ausbrüche zu verhüten.

Corona-Notbremse: Die Jagd bleibt auch während der Ausgangssperre möglich (Foto: Hans Jörg Nagel)

Das geht aus einer Pressemeldung des Verbandes vom 21. April hervor.

Hintergrund ist das sogenannte 4. Bevölkerungsschutzgesetz, dass mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD am 21. April den Bundestag passierte. §28(b) des Gesetzes regelt jetzt bundeseinheitlich, dass in Kreisen oder kreisfreien Städten von 22 Uhr abends bis fünf Uhr morgens der Ausgang untersagt ist, sofern die 7-Tage Inzidenz an Corona-Neuinfektionen die Zahl von 100 pro 100 000 Bewohner überschreitet. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Land fast flächendeckend der Fall.

Die Jagd bedürfe nach Ansicht des Verbandes keiner spezifischen Ausnahme von der genannten Ausgangssperre, da sie bereits einer sogenannten Generalausnahmeklausel unterliege. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten die Bundesministerien des Inneren (BMI) sowie für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) bekräftigt, dass die Jagd davon ausgenommen sei.

rig

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