Die Einzeljagd auf Schwarzwild wird aufgrund der Coronakrise in Brandenburg nicht verboten. Dies teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) auf WuH-Nachfrage mit.
Die Einzeljagd auf Sauen ist in Brandenburg weiterhin möglich.
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Die Obersten Jagdbehörde Brandenburg hatte zunächst in einem Schreiben, das in den Sozialen Medien kursierte, empfohlen, sämtliche Jagdausübungen im Zuge der Eindämmung des Coronavirus bis zum 5. April zu unterlassen.
In einem Corona-Krisenstab wurde heute jedoch entschieden, dass die Einzeljagd auf Sauen zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest insbesondere in den grenznahen Landkreisen weiterhin notwendig sei. Auch wenn die Bürger aufgrund der Eindämmungsverordnung angehalten sind, soziale Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb gilt: Die Jagdausübung sollte entsprechend der Regelungen des § 11 Abs. 4 der der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entweder allein oder mit einer weiteren Person erfolgen.
Weiter heißt es, „Unterstützung bei Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung ist zulässig, wenn die Mindestabstände zwischen Personen gewahrt bleiben und jede Art von Gruppenbildung unterbleibt. Die Abgabe von Trichinenproben bei den Veterinären/ Veterinärämtern erfolgt kontaktlos”. Jäger dürfen auch weiterhin alle Aktivitäten zur Beprobung von Fallwild beziehungsweise Unfallwild unter Beachtung der Kontaktverbotsregelungen weiter durchführen.
aml