Auf 800 000 Euro jährlich veranschlagt die niedersächsische Landesregierung die durch das Auftreten von Wölfen erforderlichen Sachkosten.
Foto: Heinz Lehmann |
Das geht aus der Antwort des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel (Grüne) auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) hervor. Mehr als 500 000 Euro davon entfallen laut Wenzel auf die „Richtlinie Wolf“. Durch sie soll ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet werden. Es werden Billigkeitsleistungen zum anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen gewährt sowie Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden gefördert.
Hinzu kommen die jährlichen Kosten für das seit 1. Juli beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angesiedelte Wolfsbüro. Der Bund der Steuerzahler veranschlagt diese auf rund 450 000 Euro, verfügt aber nicht über genaue Zahlen. Eine diesbezügliche Anfrage von WILD UND HUND beim niedersächsischen Umweltministerium blieb bisher unbeantwortet. Moniert wird die Schaffung von Doppelstrukturen durch dieses Büro, die sich mit dem von der Landesjägerschaft vertraglich mit dem Umweltministerium vereinbarten Wolfsmonitoring sowie den Aufgaben der Wolfsberater und den Kreisbehörden deckten.
Im laufenden Jahr (Stand 9. September) wurden bereits 317 517,53 Euro für durch den Wolf verursachte Präventionsmaßnahmen und 17 472,66 für Billigkeitsleistungen bewilligt, wie Wenzel auf Angermanns Anfrage antwortete. Im Haushalt veranschlagt waren 100 000 Euro. Bis zum Jahresende hat die Landesregierung angesichts der Entwicklung diese Mittel aufgestockt, und zwar auf 450 000 Euro für Präventionsmaßnahmen und auf 50 000 Euro für Billigkeitsleistungen.
mh