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DJV zum Koalitionsvertrag: Jagd ist nicht Erfüllungsgehilfe der Forstwirtschaft

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Der Deutsche Jagdverband hat in weiten Teilen die Inhalte des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD begrüßt. In einer vierseitigen Stellungsnahme geht der Verband auf die wenigen Punkte ein, die sich jägerrelevant im Vertrag finden: So wird begrüßt, dass vorgesehen ist, gegen die „Vermaisung“ bäuerlicher Flächen anzugehen und andere Konzepte gesucht werden, Biogasanlagen umwelt- und wildtierverträglich zu gestalten, etwa durch Wildpflanzen, die außerhalb der Brut- und Setzzeiten genutzt werden können. Außerdem sollen die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Umwelt untersucht werden.

Zu den Plänen, rund 30.000 Hektar (ha) Land an Naturschutzverbände, Stiftungen etc. zu übergeben, äußert der DJV, dass dies nicht mit Verbot der Jagdausübung gleichgesetzt werden dürfe. Vielmehr müsse die Jagdausübung in allen Schutzgebietskategorien möglich sein. Dies sei sachlich geboten und ökologisch notwendig. Einschränkungen dürfe es nur geben, wenn der Schutzzweck es erfordere. Bei der Erreichung des Zwei-Prozent-Wildniszieles müssten die Eigentumsrechte der anliegenden Gebiete gesichert und beachtet werden.
 
Ausdrücklich begrüßt wird vom DJV den im Vertrag fixierten Willen, gegen Wilderei und illegalen Tierhandel vorzugehen. Legale Jagd im Ausland müsse weiter erlaubt sein, da gerade durch geregelte Jagd  viele Tierarten erhalten blieben. Das gelte auch für die Einfuhr von Trophäen, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten würden.
 
Durch Jäger seien Zugvögel in Deutschland nicht gefährdet, betont der DJV, vielmehr seien es Windräder oder der Ausbau von Flussmündungen für Schiffe. Im Koalitionsvertrag steht hierzu lediglich: „Die Koalition sorgt gemeinsame mit andern Staaten für einen besseren Vogelschutz entlang der Zugrouten. Explizit bedauert wird vom DJV, dass das Bundesprogramm Wiedervernetzung nicht im Vertrag auftaucht.
 
Eine Einschränkung oder gar ein Komplettverbot der Bejagung von Gänsen und Enten lehnt der DJV ab. „Zustände, wie sie in den Niederlanden durch ein Jagdverbot auf Gänse eingetreten sind, müssen verhindert werden: Dort gab es 2005 lediglich 130.000 Gänse als Standvögel, bis 2018 sollen es nach Expertenschätzung 1,3 Millionen sein. Hinzu kommen dann 2,2 Millionen Zugvögel. Inzwischen werden flugunfähige Gänse eingefangen und begast, um der Lage Herr zu werden. Der DJV fordert für Deutschland eine weiterhin nachhaltige Bejagung von Gänsen und lehnt die Begasung zur Bestandsregulierung vehement ab. Die Bejagung von Gänsen ist eine legitime Form der Nutzung natürlicher Ressourcen, wie sie in internationalen Artenschutzabkommen ausdrücklich anerkannt werden“, betont der DJV.
 
Die Bundesregierung will die Umsetzung der Waldstrategie 2020 weiter vorantreiben. Die Haltung des DJV dazu: „Für das Erreichen der hier formulierten Ziele ist die Einbeziehung der Jagd unerlässlich. Die Jagd kann die Ziele des Waldbaus unterstützen, sie ist aber nicht ein Erfüllungsgehilfe der Forstwirtschaft, sondern als gleichwertiger Akteur zu betrachten. Der Wald ist nicht nur Holzproduktionsstätte, sondern auch Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Daher bekennt sich der Deutsche Jagdverband zu „Wald und Wild“ im Sinne der Biodiversität und einer nachhaltigen  Nutzung natürlicher Ressourcen“.
 
Zur Reform der agrarsozialen Sicherung müsse es auch gehören, die Notwendigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Jagd zu überdenken. Darüber hinaus gehöre dazu das Beibehalten eines Bundeszuschusses, der aber insbesondere für die Altlasten, die von der Versichertengemeinschaft getragen werden, verwendet werden sollte.
Ausdrücklich begrüßt wird, etwas gegen die Überfüllung der Tierheime zu unternehmen. Der Jagdverband erhofft sich dadurch eine bessere Aufklärung der Bevölkerung. Auch die vorgesehene Kastration und Registrierung wild lebender Katzen nach dem sog. Paderborner-Modell wird positiv gesehen.
 
Die Planung, zügig eine Bundeskompensationsverordnung zu erlassen wird befürwortet. Dadurch  solle die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung transparenter, effektiver und bundeseinheitlicher werden.
 
Eine Verschärfung des Waffenrechts ohne wirklichen Sicherheitsgewinn lehnt der DJV ab. Hingegen solle verschärft gegen illegalen Waffenbesitz vorgegangen werden.  Bei der Fortentwicklung des Nationalenwaffenregisters müssten die Schwächen bei der praktischen Umsetzung behoben werden. Der Verband begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehene erneute Amnestie. „Wichtigstes Ziel sollte es sein, die Zahl der Waffen zu reduzieren, die nicht im Blickfeld der Waffenbehörden sind. Das kann auch dadurch geschehen, dass diese Waffen mittels einer „Meldeamnestie“ durch Registrierung unter die Kontrolle der Waffenbehörden gestellt werden, ohne zur Vernichtung abgegeben werden zu müssen“, heißt es in dem Papier.
 
Der DJV erinnert an seine langjährige Forderung, in den Kriminalstatistiken Aufschlüsselungen nach legalen und illegalen Waffen vorzunehmen und diese regelmäßig zu veröffentlichen.
Bei der Umsetzung der internationalen Abkommen zum Waffenhandel (VN-Kleinwaffenabkommen, Kleinwaffenaktionsprogramm, Waffenhandelsvertrag) müssten die Interessen der Jäger und anderer  legaler, privater Waffenbesitzer gewahrt bleiben.
 
Auffallend ist, dass der DJV teilweise auf Inhalte eingeht, die im Koalitionsvertrag gar nicht vorkommen, etwa beim Thema biometrische Sicherungssystemen für Waffen. Vermutlich will man präventiv tätig werden.
 
uao
 

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