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Drohnen zur Rehkitzrettung: Förderung kann ab sofort beantragt werden

1963

Eingetragene Vereine, die sich für die Kitzrettung einsetzen, können ab sofort die Fördermittel bis zum 1. September 2021 zur Anschaffung von Drohnen beantragen. Rund drei Millionen Euro stellt der Bund zur Verfügung (WuH berichtete).

Die Fördermittel für die Drohnenanschaffung können ab sofort beantragt werden.
Foto: Sophia Lorenzoni

Wie viel wird gefördert?

Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Was wird gefördert?

Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen. Die Anschaffung des Steuerungsgeräts sowie bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind ebenfalls förderfähig.

Was wird nicht gefördert?

Kosten für Schulungen und Einweisungen in das Gerät, Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen, erforderliche Betriebsmittel sowie das Erlangen eines Drohnenführerscheins oder einer Fluglizenz.

Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung sowie den Onlineantrag.

aml/PM


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