Ein Jäger (54) aus Wismar muss den Jagdschein nicht abgeben, obwohl er eine Radfahrerin aus Gütersloh während der Jagd mit einem abgeprallten Projektil-Teil an der Brust verletzte. Dies teilte die zuständige Untere Jagdbehörde auf Anfrage mit.
Der BH der Radfahrerin fing das Projektil-Teil ab. (Symbolbild)
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Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen eine Geldauflage von rund 1 000 Euro eingestellt, so ein Sprecher des Amtsgerichts Wismar. Die Frau überlebte den Unfall, weil der Bügel ihres BHs das Geschossteil abfing. Der Schütze hatte sich im August 2015 auf einer Schwarzwildjagd bei Gadebusch (Nordwestmecklenburg) befunden. aml