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Einfältige Argumente

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Wolf ins Jagdrecht
Staatsminister Frank Kupfer möchte den Wolf ins Jagdrecht übernehmen.
Nachdem Staatsminister Frank Kupfer (CDU) auf einer Sitzung des Präsidiums des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) Anfang Februar erörterte, dass der Wolf in Sachsen im Zuge der anstehenden Jagdgesetznovelle ins Jagdrecht übernommen werden solle, diskreditierte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die Jägerschaft in höchstem Maße. So entspräche die mangelnde Qualifikation der Jägerschaft nicht den Anforderungen, die der Artenschutz mit sich bringe. Das würden die Dezimierung der Feldhasen-, Rebhuhn- und Wachtelbestände und illegale Abschüsse zeigen. „Nicht jeder vierbeinige Schatten am Waldrand ist gleich ein Wolf und nicht jeder Hobby-Revierinhaber ist ein qualifizierter Wolfsbeobachter“, argumentiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der DJV antwortete seinerseits mit einem Offenen Brief und äußert sich verärgert über „die verbale Keule“ des NABU. Er erklärt auf sachlicher Ebene, warum der Wolf im Jagdrecht besser aufgehoben sei: Mit Mitteln aus der Jagdabgabe könnten Monitoring- und Schutzprojekte finanziert werden. Und wenn alle Organisationen an einem Strang zögen, könne der Naturschutz nur gewinnen.

 

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