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Einheitliche Waffenverwaltungsvorschrift

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Die Waffenverwaltungsvorschrift hat im Bundeskabinett die letzte Hürde genommen und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft. Ziel ist ein einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes durch die Länder. Die Verwaltungsvorschrift gibt nun den Behörden eine Richtschnur vor.

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) begrüßte in einer Pressemitteilung vom 13.12.2011 folgende Konkretisierungen des Waffengesetzes:
  • Transport im Auto: Die Waffe muss nicht zwingend in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich nicht zugriffsbereit sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können.
  • Die vorübergehende „kurzzeitige“ Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem verschlossenen Kfz z. B. bei Besorgungen, beim Streckelegen oder beim Schüsseltreiben ist dann zulässig, wenn keine Rückschlüsse auf die Art des Inhalts möglich sind.
  • Führen im Zusammenhang mit der Jagd: auf dem Weg ins Revier sind kleine Abstecher – etwa zur Post – erlaubt.
  • vorübergehende Aufbewahrung auf Reisen: Waffe und Munition müssen nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Bei Reisen kann der Kleiderschrank im Hotelzimmer ausreichen, wenn Verschluss oder Vorderschaft entfernt werden.
  • Jäger benötigen im Rahmen der Jagdausübung keinen Kleinen Waffenschein zum Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen.
Neben diesen sinnvollen Regelungen enthalte das Waffengesetz allerdings auch strittige Bestimmungen, schreibt der DJV. Vor allem hinsichtlich der Vorschriften zur Waffenaufbewahrung und Kontrolle durch die Behörden. Der DJV sieht dadurch die verfassungswidrige Praxis mancher Waffenbehörden zementiert und kündigte an, dagegen vorzugehen und die Aufbewahrungskontrollen sowie die dafür erhobenen Gebühren weiter gerichtlich prüfen zu lassen. Schließlich lege die Waffenverwaltungsvorschrift fest, dass die Kontrollen im öffentlichen Interesse liegen und daher gebührenfrei bleiben müssen. Gleichzeitig fordert der DJV Jäger und andere legale Waffenbesitzer auf, ihre Waffen gesetzeskonform aufzubewahren.
 
as
Quelle: PM DJV/LJV BW


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