Im Rahmen der geplanten Elbvertiefung müssen die Behörden Jagdeinschränkungen in den Flächen der geplanten Ausgleichsmaßnahmen wieder zurücknehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, vor dem der Deutsche Jagdverband und die Landesjagdverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen geklagt hatten.
Die Jagdeinschränkungen in den Flächen der geplanten Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der Elbvertiefung ist von den Behörden widerrufen worden. (Symbolbild)
Foto: Pixabay
Vorgesehen waren in den Landschaftspflegeplänen für Gebiete in den Landkreisen Stade und Pinneberg ein pauschales Verbot der Federwildjagd entlang der Elbe, eine generelle Jagdruhe vom 1. Oktober bis 31. März, ein Verbot von Treibjagden sowie jagdlicher Einrichtungen. Die Verfahrensbeteiligten einigten sich darauf, dass die Bejagung von Prädatoren, wie Fuchs, Waschbär und Mink, wichtig seien, um Brut- und Rastvögel zu schützen. red.