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Wisent-Verein meldet: Kündigung des Vertrags ist zulässig

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Wisent in einem Waldstück
Wisent-Verein kann Bestürzung über Vertragsaufkündigung nicht nachvollziehen, da man genau auf diese Option vor Wochen schriftlich  hingewiesen habe. (Symbolbild: Szymon Bartosz / stock.adobe.com)

Der Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. weist die Position von Kreis und Bezirksregierung zurück

Nachdem das Wisent-Projekt am Rothaarsteig als beendet erklärt wurde, hat der Wisent-Welt-Wittgenstein e. V. nun eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Vertragskündigung des „Öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Freisetzungsphase Wisente im Rothaargebirge“ abgegeben. Der Verein hatte den Vertrag Anfang vergangener Woche gekündigt und das Eigentum an den aktuell ca. 25 frei im Rothaargebirge lebenden Wisente aufgegeben.

Grund hierfür war, dass man laut Wisent-Verein mit einigen Vertragspartnern, insbesondere dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg, kein Einvernehmen über die Zukunft des in Westeuropa einzigartigen Artenschutzprojektes zur Wiederansiedlung der gefährdeten Tierart erzielt werden konnte. Daher war die Vertragskündigung aus Sicht des Wisent-Vereins zwingend erforderlich, auch zur Abwehr von möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Klägern gegen das Artenschutz-Projekt.

Als Reaktion auf die Vertragskündigung und die Aufgabe des Eigentums an den Tieren hätten die Vertragspartner Kreis-Siegen-Wittgenstein und Bezirksregierung Arnsberg diese als angeblich unzulässig zurückgewiesen. Der Wisent-Verein bleibe jedoch unverändert bei seiner Rechtsauffassung.

„Die Kündigung von öffentlich-rechtlichen Verträgen ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz in bestimmten Fällen bei veränderten Verhältnissen zulässig. Das ist hier der Fall, weil die Zwecke der Freisetzungsphase nach der rechtskräftigen Auffassung der Gerichte schon seit langem erreicht sind. Wegen der angedrohten Zwangsvollstreckung aus den Urteilen ist dem Verein eine Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar“, wird Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck, der den Verein berät, in der Stellungnahme zitiert. Auch die Aufgabe des Eigentums an den Tieren sei statthaft.

Die Forderung von Kreis und Bezirksregierung, weiterhin Managementaufgaben für die frei lebende Herde zu erbringen, weit der Verein zurück. „Nach der Aufgabe des Eigentums an Tieren gehören sie niemandem mehr und sind herrenlos. Damit enden auch die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des Vereins. Die Tiere fallen nun unter das strenge Artenschutzrecht. Damit hat der Verein keine rechtlichen Befugnisse, die geforderten Managementaufgaben zu erbringen“, betont der Verein schriftlich. Diese Aufgaben würden nun in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden fallen.

Darüber hinaus könne man die Bestürzung und die aus Sicht des Vereins „angebliche Überraschung über das Handeln des Wisent-Vereins“ seitens Kreis und Bezirksregierung nicht nachvollziehen. Der Verein habe nach eigenen Angaben genau auf diese Option vor mehreren Wochen schriftlich hingewiesen.

                                                                                                                         lb

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