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Ermittlung gegen Gänsejäger eingestellt

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Gegen den Nordenhamer Jäger, der von einem klagefreudigen Anlieger ursprünglich wegen Abschuss zweier Schwäne in der Abbehauser Wisch (Kreis Wesermarsch/ Niedersachsen) angezeigt worden war, hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt.

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Wild- oder Hausgans? Spätestens in der F1-Generation ist diese Frage unklärbar. Foto: Heinz Lehmann
Federproben des erlegten Flugwildes, die der Ankläger Heinz Hacke einem Heidelberger Professor zur genetischen Bestimmung übergeben hatte, deckten auf, dass der Waidmann nicht Schwäne, sondern Hausgänse erlegt hatte.
Das Ergebnis nahm Hacke zum Anlass, seine Anzeige abzuändern und den Jäger nun wegen Abschusses von Haustieren, Diebstahl und Sachbeschädigung zu beschuldigen. 
Am „Tatort“ Wesermarsch paaren sich weiße Hausgänse mit Wildgänsen, deswegen kommen dort gewöhnlich Bastarde in helleren Farbschlägen vor. Bei den am 6. Januar erlegten weißgefiederten Gänsen lässt sich nach Ermittlung der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht nachweisen, dass sie aus einem Haustierbestand stammen. Entwichene Hausgänse, die ein ansässiger Zeuge seit Jahren vermisste, hätten sich bereits seit Jahren Wildgänsen angeschlossen und seien mittlerweile „herrenlos“.
 
Die Staatsanwaltschaft kam auch bei der korrigierten Strafanzeige zu dem Ergebnis, dass der Waidmann in berechtigter Jagdausübung handelte. sd

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