Das rot-grüne Kabinett in Schleswig-Holstein hat dem zweiten Entwurf zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes sowie Änderungen im Landesjagd- und im Landeswaldgesetz zugestimmt. Jäger und andere Naturschützer protestieren.
Die Solidarität von Jägern, Fischern, Landwirten, Wald- und Grundbesitzern wurde in Kiel gelebt. Sie wollen eine stärkere Beteiligung bei den Entscheidungen der Landesregierung für den ländlichen Raum. (Fotos: Marcus Börner/LJV/mh) |
Umweltminister Robert Habeck will mit der Novelle „das erhalten, was uns als Heimat kostbar ist“, wie er sagte. Dass der Begriff von „Heimat“ durchaus unterschiedlich interpretiert wird, demonstrierten Jäger, Fischer, Landwirte, Wald- und Grundbesitzer Schleswig-Holsteins mit einer konzertierten Aktion gegen die Gesetzesnovellierungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft rund um den Kieler Landtag am 1. September 2015.
Sie forderten eine sachbezogene Politik mit den Fachleuten und keine ideologisch motivierte Klientelpolitik. Besonders das freie Betretungsrecht der Landschaft, wie es Habeck plant, stößt auf Kritik. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident der Landesjägerschaft, sieht darin einen Widerspruch zu den von den Grünen immer wieder propagierten Zielen Naturschutz, Biodiversität und Artenschutz. Dies seien auch die Ziele der Jäger als anerkannte Naturschützer. Rückzugsräume für Wildtiere würden durch die geplanten Änderungen ins Hintertreffen geraten.
Die Landesregierung plant außerdem, ein Vorkaufsrecht des Landes für Flächen einzuführen, die für die Natur wertvoll sind. Wenn solche Flächen verkauft werden, soll das Land in den bereits ausgehandelten Kaufvertrag zugunsten von Vereinen und Stiftungen einsteigen können. Die sollen zudem ihre Grundstücke aus ethischen Gründen von der Jagd befreien lassen können, wie es bisher nur natürlichen Personen vorbehalten ist. Diese beiden Punkte sieht LJV-Präsident Baasch besonders kritisch. „Die Jagd wird erst entrechtet und dann enteignet“, sagt Baasch. Allein die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verfügt über 30 000 Hektar Flächen im Land.
Eine weitere beabsichtigte Änderung ist ein Fütterungsverbot für frei lebende Wölfe, da sich daraus Konfliktsituationen ergeben könnten. Außerdem soll im Landeswaldgesetz des waldarmen Schleswig-Holsteins die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern untersagt werden. Die Änderungen der drei Gesetze sollen in den nächsten Monaten im schleswig-holsteinischen Landtag beraten und laut Plan der rot-grünen Landesregierung Anfang 2016 beschlossen werden.
mh
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Umweltminister Robert Habeck (Grüne; Mitte) und Ministerpräsident Thorsten Albig (SPD, r.) fanden die Demo der Jäger und weiterer Verbände des ländlichen Raumes offensichtlich weniger amüsant. |
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