ANZEIGE

Es wird weiter gejagt

1489

Winzer scheitert mit Präzedenzfall vor Koblenzer Verwaltungsgericht

Albert Gänz, Eigentümer eines Bio-Weingutes im rheinhessischen Hackenheim, muss die Jagd auf seinem Grundstück dulden. Er hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb auf seinem Grundstück bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Das Gesetz trete in Kürze in Kraft. Aus diesem Grund sei es dem Antragssteller zuzumuten bis dahin abzuwarten, so das Koblenzer Verwaltungsgericht.
 
Die Winzerfamilie hatte versucht, ihre Flächen aus Gründen des Tierschutzes und der Ökologie von der Bejagung freizuhalten. Nachdem bereits die zuständige Bad Kreuznacher Kreisverwaltung abgelehnt hatte, scheiterte Gänz nun auch vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht, wohin er sich mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung wandte.
 
Gänz kündigte eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an. Sollte er dort ebenfalls scheitern, will er das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren anrufen. 
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Juni 2012 fest, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gesichtspunkten heraus ablehnt. Bisher waren Eigentümer von Grundstücken bis 75 Hektar verpflichtet die Jagd auf ihrem Grundstück zu dulden. Als Unterzeichnerstaat der Menschenrechtskonventionen ist die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Urteils verpflichtet. Der Deutsche Bundesrat stimmte im März der Änderung des Bundesjagdgesetzes zu. Sie soll bis Ende des Jahres in Kraft treten.
 
 
dmk

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot