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EU-Vorschlag für Fruchtartenvielfalt nicht angemessen

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Eine Studie auf Ackerflächen ergab, dass die Vielfalt angebauter Feldfrüchte massgeblich zur Artenvielfalt der Tierwelt beiträgt.

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Die Goldammer: Sensible Zeigerart im Lebensraum Acker. Foto: Jürgen Weber
Wissenschaftler des Julius Kühn-Institutes (JKI) und des Leibniz-Zentrums für Landschaftsforschung (ZALF) untersuchten unterschiedlich genutzte Ackerflächen auf ihre Eignung als Lebenraum für Vögel. Aus Revieranalysen u.a. für Feldlerche, Braunkehlchen, Goldammer und Grauammer leiteten die Wissenschaftler Lebensraumansprüche der Arten ab. Während eine Vielfalt an Feldfrüchten eine hohe Artenvielfalt der untersuchten Zeigerarten nach sich zieht, wirken sich eine hohe Pflanzendichte und hohe Flächenanteile von Monokulturen z.B. von Mais und Winterraps auf die Zeigerarten nachteilig aus.
 
Projektkoordinator Dr. Dr. Jörg Hoffmann vom JKI folgert aus den Studienergebnissen, dass die Artenvielfalt der Feldfrüchte gefördert werden muss, um die Biodiversitätsziele 2020 zu erreichen. Bisherige Forderungen der EU sehen eine Obergrenze von 70 Prozent Flächenanteil für Einzelkulturen vor. Dabei belegt die Feldstudie, dass sich bereits ein Maisflächenanteil von mehr als 10 Prozent nachteilig auf Heidelerche, Braunkehlchen und Grauammer auswirkt. Ein Maisflächenanteil von mehr als 23 Prozent beeinträchtigt die Zeigerarten Schafstelze, Goldammer, Neuntöter und Feldlerche.
 
Die Feldstudie wurde in Brandenburg auf einer Versuchsfläche von 29 Quadratkilometern durchgeführt. Darauf wiesen die Forscher 50 Prozent der Brutvogelarten des Landes Brandenburg und 38 Prozent der Arten von Deutschland nach. Ackerbaugebiete sind damit für Vögel ein artenreicher Lebensraum, obgleich die Mehrzahl der Arten selten bzw. sehr selten auf der Fläche vorkam. red.

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