Der bisher erlaubte Glyphosat-Einsatz auf Ökologischen Vorrangflächen wird ab Januar 2018 eingestellt. Das wurde von den EU-Abgeordneten mit knapper Mehrheit am Mittwoch, den 14.06., in Straßburg (Frankreich) entschieden.
Ab 2018 darf kein Glyphosat auf Ökologischen Vorrangflächen eingesetzt werden (Symbolbild). Foto: Karl-Heinz Volkmar
Das Verbot soll dem zunehmenden Artenverlust entgegenwirken, der auf landwirtschaftlichen Flächen zu beobachten ist. Der NABU begrüßt den Beschluss, da dieser schon lange ein Verbot des Pestizideinsatzes fordert. Dies wäre längst ein überfälliger Schritt gewesen, weil Pestizide wie Glyphosat auf diesen Flächen nichts zu suchen hätten, schreibt der Verband in einer Presseinformation. Auch tausende Bürgerinnen und Bürger haben die Forderung des NABU mit Hilfe von Initiativen unterstützt und die EU-Abgeordneten schriftlich aufgefordert, für ein Pestizid-Verbot zu stimmen. Die Direktzahlungen aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik (GAP) erhalten die Landwirte nur, wenn sichergestellt ist, dass fünf Prozent ihrer Felder als Ökologische Vorrangflächen bewirtschaftet werden. Diese Flächen werden unter anderem durch die von der EU zur Verfügung gestellten Direktzahlungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro jährlich gefördert. Pro Jahr wird ein EU-Agrarbudget von insgesamt 60 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. aml