Eine Behörde darf einem NPD-Funktionär die Erlaubnis zum Besitz von Waffen entziehen, auch wenn der Betroffene nicht mehr in der Partei ist. Wie hessenschau.de meldet, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dies am 12.Oktober entschieden.
Ein Sportschütze hatte zwischen 1977 und 2009 die Erlaubnis, Waffen zu besitzen. 2003 erwarb der Kläger einen Kleinen Waffenschein. Den widerrief die Behörde im Jahr 2013. Daraufhin klagte der Schütze und bekam zunächst vom Verwaltungsgericht Gießen recht. Der VGH wies nun aber die Klage ab und hob das Urteil auf.
Auch wenn der Schütze zum Zeitpunkt der Klage bereits aus der Partei ausgetreten war, würde ihm laut VGH die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlen, da er sich bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschland (NPD) betätigt hatte. Wie ein VGH-Sprecher gegenüber hessenschau.de erklärte, hätte der Kläger die Partei durch eine herausgehobene Tätigkeit unterstützt. Er war Kreisverbandsvorsitzender sowie Kandidat für die Landtags- und die Bundestagswahl 2013. Personen, die eine solche Organisation in den vergangenen fünf Jahren unterstützt hätten, seien nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechtes.
Ob das Urteil auch andere NPD-Mitglieder betrifft, hänge von den örtlichen Behörden ab, die das jeweils prüfen müssten. Man könne nicht sagen ob jetzt jedes Mitglied seine Waffen abgeben müsse. Eine Mitgliedschaft reiche dafür nicht aus, so der VGH-Sprecher. ln