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FACE: Rechtstext zum Bleischrot verstößt gegen Grundrechte

1985

Mit starken Worten hat die FACE Generalversammlung am 7. September auf die europäische Entscheidung zum Verbot der Verwendung und des Mitführens von Bleischrot in Feuchtgebieten oder im Umkreis von 100 Metern davon reagiert.

Jagdverbände reagieren mit Protest auf die europäische Entscheidung zum Verbot der Verwendung und des Mitführens von Bleischrot in Feuchtgebieten (Foto: Shutterstock)

Die Leiter der europäischen Jagdverbände forderten ein Rechtsgutachten zu dem am 3. September verabschiedeten Gesetzestext. Gesetzliche Grundrechte werden unter anderem durch die Umkehr der Unschuldsvermutung und der Beweislast und durch mangelnde Rechtssicherheit verletzt.

Dabei geht es überhaupt nicht um die Frage der Verwendung des Bleischrots an sich. Die Vertreter der europäischen Jagdverbände haben auf ihrer Generalversammlung mit einer Resolution die schrittweise Einstellung der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten unterstützt. Der Gesetzestext ist aber vage formuliert und in der jetzigen Form nicht rechtssicher umzusetzen. Er gibt Jägern und Vollzugsbeamten kein klares und präzises Verständnis über ihre Rechte und Pflichten und ermöglicht es den nationalen Gerichten nicht, deren Einhaltung zu gewährleisten.

FACE ist bereit, mit den europäischen und nationalen Institutionen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Bleischrot für die Jagd in Feuchtgebieten in einer für Europas Jäger und Vollzugsbeamte wirksamen und verständlichen Weise eingestellt wird.

Dass in Zukunft jede Pfütze als Feuchtgebiet gilt, selbst wenn sie ausgetrocknet ist, und der Jäger kriminalisiert wird, wenn er dort Bleischrot in der Tasche stecken hat, darf keinen rechtlichen Bestand haben.

rdb

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