ANZEIGE

Familiendrama in Lörrach

1163

Das Familiendrama von Lörrach, bei dem vier Menschen umkamen, hat die Diskussion über das Waffengesetz wieder entfacht.

Cem Özdemir (Die Grünen) forderte in einem Interview in der „Frankfurter Rundschau“, dass das Waffengesetz in Deutschland nochmals verschärft werden müsse. Dem Politiker genügten die Maßnahmen nach dem Amoklauf in Winnenden 2009 nicht: „Die Gesetze wurden ja nicht wirklich verschärft. Auch nach Winnenden wurde trotz vieler Bekundungen aus allen Parteien das Notwendige nicht getan. An Waffenschein und Schusswaffen kommt man nach wie vor zu leicht, die Altersgrenze fürs Sportschießen ist mit zwölf zu niedrig, es gibt keine Pädagogen in Schützenvereinen. Ganz zu schweigen vom sinnlosen Risiko, dass zwölf Millionen Schusswaffen in Privathaushalten liegen.“
Die Union spricht sich gegen ein Verbot von Schusswaffen in Privatwohnungen – und vor allem gegen eine zentrale Lagerung – aus. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, sagte zur „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass ein Verbot des privaten Schusswaffenbesitzes völlig neue Gefahrenquellen schaffe. Wenn Millionen legale Waffen in privaten Waffenkammern lagerten, müssten sie mit riesigem Aufwand bewacht werden. „Dazu wären Sportschützen und Jägerschaft personell und finanziell sicher nicht in der Lage.“ Sofern ein Überfall auf ein solches Lager gelänge, „können sie mit den erbeuteten Waffen eine Privatarmee ausrüsten“, warnte Bosbach.
 
Zur Klärung der Todesursache der vier Personen wurde das Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg beauftragt, Obduktionen durchzuführen. Dabei wurden folgende Todesursachen festgestellt: Der Ehemann der 41-jährigen Rechtsanwältin wurde durch zwei Schüsse in Kopf und Hals getötet. Bei dem Kind wurde eine massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf festgestellt, die auf Schläge mit einem nicht näher bekannten Gegenstand zurückzuführen ist. In Folge dessen verlor das Kind das Bewusstsein. Anschließend wurde das Kind mit einer Plastiktüte erstickt. Der Tod ist höchstwahrscheinlich durch das Ersticken eingetreten.
Zur Todesursache des Pflegers im Elisabethenkrankenhaus verweist der Obduktionsbericht sowohl auf drei Schussverletzungen im Bereich des Kopfes und des Halses als auch auf mehrfache Stichverletzungen insbesondere im Bereich des Oberkörpers. Die drei Schussverletzungen wurden durch die Kleinkaliberwaffe der Täterin verursacht. Bei dieser Obduktion wurde ergänzend eine oberflächliche Streifschussverletzung der linken Wade festgestellt die vermutlich einer Polizeiwaffe zuzuordnen ist und bei dem anschließenden Schusswechsel zwischen der Polizei und der Täterin entstanden ist. Die Täterin wurde insgesamt 17 Mal getroffen. Die Schüsse wurden von Polizeibeamten abgefeuert.
Die 41 Jahre alte Täterin war legal im Besitz der Tatwaffe, einer Sportpistole der Marke Walther, Typ GSP. Bei ihr wurden zirka 300 Schuss Munition gefunden. Sie besaß dafür die erforderliche Waffenbesitzkarte. Die Frau war früher als Sportschützin in einem Verein aktiv. Ob sie aber derzeit einem Schützenverein angehörte ist nicht bekannt.


ANZEIGE
Aboangebot