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Fragile ASP-Situation in Brandenburg

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Regelungen zum Fang von Wildschweinen in ASP-Regionen werden deshalb fortgeführt; zudem Erhöhung und Ausweitung der Bachenprämie geplant

Brandenburg verlängert die Regelungen zum Fang von Wildschweinen in ASP-Regionen mittels Saufängen um zwei weitere Jahre bis zum 31. März 2026 (Symbolbild: Vlasto Opatovsky /AdobeStock)

Das Land Brandenburg sieht sich bei der Bekämpfung der ASP weiterhin auf einem guten Weg. Wie das Umweltministerium mitteilt, seien landesweit im Jahr 2024 bis Ende Juni nur 40 neue Fälle registriert worden– das entspreche einem Rückgang um 88 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Neben den Einzäunungen der infizierten Gebiete und den intensiven Kadaversuchen habe die deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen. Das jüngste Aufflammen der Tierseuche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, wo in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze mit Sachsen über die Hälfte der neuen ASP-Fälle des laufenden Jahres registriert worden seien, zeige aber auch die Fragilität dieser Situation.

Um den Jägern in den betroffenen Regionen die Möglichkeiten zu geben, die Bestände auf niedrigem Niveau zu halten, müsse der Betrieb von Schwarzwildfängen weiterhin lediglich bei der obersten Jagdbehörde angezeigt werden. Die grundsätzliche Genehmigungspflicht von Schwarzwildfängen gemäß Bundesjagdgesetz entfalle. Dies betreffe die Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Spree-Neiße und Uckermark sowie die kreisfreien Städte Cottbus und Frankfurt/Oder – solange sich dort ASP-Sperrzonen befänden. Bereits genehmigte Saufänge würden ihre Gültigkeit behalten, eine erneute Anzeige sei nicht erforderlich.

Die Allgemeinverfügung lasse den Fang von Schwarzwild mit allen im Praxisleitfaden des MLUK gelisteten Fangsystemen zu. Dabei handle es sich um die klassische Drahtgitterfalle, das schwedische Lotin-Fallensystem, den Fangkorral als stationäre Fanganlage und das PigBrig-Netzfangsystem. Die Auflagen der Allgemeinverfügung zum praktischen Betrieb und zur Erlegung des gefangenen Schwarzwildes seien von Betreibern von Schwarzwildfängen unbedingt einzuhalten.

Zur Reduzierung des Schwarzwildbestands plane das Agrarministerium für das Jagdjahr 2024/25 außerdem eine Erhöhung und Ausweitung der Bachenprämie in den von ASP-Sperrzonen betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten.

PM/fh

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