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Frankreich: Bewährungsstrafe für Frischlingsretter

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Ein französischer Jäger und sein Schwiegersohn sind wegen illegaler Aneignung eines Wildtieres zu jeweils drei Monaten Haft auf Bewährung und 250 € Geldstrafe verurteilt worden. Das geht aus einer Meldung des Onlineportals chassepassion.net vom 16. Januar hervor.

Zwei französische Jäger nahmen sich einem verwaisten Frischling an und bekamen dafür nun drei Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 250 Euro.
Foto: Shutterstock

Die Beiden hatten sich eines verwaisten Frischlings angenommen und diesen in ihrem drei ha großen Garten aufgezogen. Die Bache wurde während einer Drückjagd versehentlich erlegt. Das Gericht argumentierte ferner, man wolle nicht einen Akt des Mitleids bestrafen. Vielmehr wolle man „Jäger abschrecken, Bachen zu erlegen, und dann die Frischlinge großzuziehen.“ rig

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